Um Firmen vor der Corona-Pleite zu bewahren, setzte die Bundesregierung im März 2020 die Insolvenzantragspflicht aus. Überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen mussten seither keine Insolvenz anmelden. Seit Januar gilt das nur noch für Ausnahmen. Ein neues Gesetz soll nun eine große Insolvenzflut verhindern. Von Hanna Heim www.deutschlandfunk.de, Hintergrund Hören bis: 19.01.2038 04:14
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