Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – so ein entscheidendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2020. Aber ein neues Regelwerk, wie dieses Recht umzusetzen ist, wurde mit dem Urteil nicht implementiert. Die Ärzteschaft ist in dieser Gewissensfrage gespalten. Von Birgit Augustin www.deutschlandfunk.de, Hintergrund Hören bis: 19.01.2038 04:14
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